Beiträge: 1.532
Themen: 88
Registriert seit: Sep 2007
Bewertung:
8
earlgrey schrieb:und lesen sollen wir den Fred ja auch nimmer :exclamation:
Liest Du ihn etwa noch? Spalter!
So long
Georg
Beiträge: 2.964
Themen: 126
Registriert seit: Oct 2007
Bewertung:
1
earlgrey schrieb:Bleibt ja eh alles unverändert :exclamation: und lesen sollen wir den Fred ja auch nimmer :exclamation: Das ist ja die Frage, ob ich die Nichtabstimmer nach dem Ablaufdatum hier wiedersehe? Darum möchte ich mein voreiliges JA auf der Stelle wieder zurück haben, ich will mit den Nichtabstimmern gemeinsam sterben.
Beiträge: 9.448
Themen: 473
Registriert seit: Sep 2007
frigschneck schrieb:@termite: ok, ich denk das ist wasserdicht. willst neue Leitlinien verfassen? Nein danke - ich habe beruflich genug mit Verträgen und deren "Dichtheit" zu tun.
a) weiß ich, daß ich das noch lange nicht wasserdicht gemacht habe und b) möchte ich das auch nicht tun, da ich weiß, daß ich es hier mit erwachsenen KollegInnen zu tun habe, denen ich auch so vertrauen kann.
Wie gesagt: bei mir gilt hier die Handschlagqualität
Beiträge: 2.355
Themen: 118
Registriert seit: Oct 2007
Bewertung:
6
Geo-Johnny schrieb:....ich will mit den Nichtabstimmern gemeinsam sterben.
Des geht ned !
Weil ich hab hier gestimmt: "OJ fragen" und wenn der nimma da ist wem sollen die Leute dann fragen ob sie mich zitieren dürfen, oder geht nur der GJ und der OJ bleibt da....gibt es Bielefeld wirklich.....fragen über fragen...
Wenn du den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen kannst, so fälle die Bäume und du wirst feststellen dass da gar kein Wald ist.
Beiträge: 1.532
Themen: 88
Registriert seit: Sep 2007
Bewertung:
8
frigschneck schrieb:@termite: ok, ich denk das ist wasserdicht. willst neue Leitlinien verfassen?
Das war aufgelegt
Ich glaub kaum, daß Termite das darf
§ 6 . L e i t l i n i e n .
(1) Leitlinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in gelber Farbe. Sie müssen eine Breite
von 10 bis 12 cm haben. Auf Freilandstraßen mit einer Fahrbahnbreite von 6 m und darüber hat die
Länge des Striches 6 m, die Länge der Unterbrechung 9 m zu betragen. Ist die Fahrbahn schmäler
als 6 m, so hat die Länge des Striches und die Länge der Unterbrechung je 6 m zu betragen.
Autobahnen und Autostraßen hat die Breite der Leitlinie 15 cm, die Länge des Striches und die
Länge der Unterbrechung je 9 m zu betragen. Werden Leitlinien durch Straßennägel dargestellt
(§ 4), so sind diese durchlaufend im Abstand von 3 m anzubringen.
(2) In Ortsgebieten und vor Kreuzungen, vor denen Bodenmarkierungen angebracht sind, hat
die Länge des Striches und die Länge der Unterbrechung je 3 m zu betragen. In besonderen Fällen,
wie in Stauräumen vor Kreuzungen und auf Strecken, die der Einordnung der Fahrzeuge dienen,
kann die Länge des Striches und die Länge der Unterbrechung auf je 1,5 m herabgesetzt werden.
Wirklich sorry, CNR
P.S.: Ja, OJ. Das habe ich mir via Google rausgesucht.
So long
Georg
Beiträge: 2.964
Themen: 126
Registriert seit: Oct 2007
Bewertung:
1
Beiträge: 2.148
Themen: 117
Registriert seit: Feb 2008
Bewertung:
19
Termite2712 schrieb:ich weiß, daß ich es hier mit erwachsenen KollegInnen zu tun habe, denen ich auch so vertrauen kann.
Richtig! Und damit es auch so bleibt arbeiten wir Mods unseren - manchmal etwas undankbaren - Job im Hintergrund, und belästigen euch so selten es geht mit Dingen wie Leitlinien. Versprochen!
Gloria Gaynor, October 1978!
Beiträge: 2.355
Themen: 118
Registriert seit: Oct 2007
Bewertung:
6
frigschneck schrieb:... arbeiten wir ....im Hintergrund, .......
Freimaurer, Illuminaten oder gar skulls&bones ??
Schurli HIIIIILFEEEE.....
Wenn du den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen kannst, so fälle die Bäume und du wirst feststellen dass da gar kein Wald ist.
Beiträge: 2.148
Themen: 117
Registriert seit: Feb 2008
Bewertung:
19
@Defenseless: siehst, jetzt weisst warum ich in der Abstimmung hier für den letzten Punkt gestimmt habe! Erteil dir aber nachträglich eine Sondererlaubnis
Gloria Gaynor, October 1978!
Beiträge: 4.869
Themen: 158
Registriert seit: Sep 2007
Bewertung:
28
pfau! das ist reziproke zensur! *maunz*
Beiträge: 1.532
Themen: 88
Registriert seit: Sep 2007
Bewertung:
8
mausbiber schrieb:pfau! das ist reziproke zensur! *maunz*
Seit wann maunzen Biber oder Mäuse? Das widerspricht sicher irgendwas! Aber danke fürs Fremdwort! Jetzt ist OJ auch wieder beschäftigt.
So long
Georg
Beiträge: 4.869
Themen: 158
Registriert seit: Sep 2007
Bewertung:
28
ICH darf das!
Beiträge: 9.448
Themen: 473
Registriert seit: Sep 2007
Geo-Johnny schrieb:schurli schrieb:... Leitlinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in gelber Farbe.
P.S.: Ja, OJ. Das habe ich mir via Google rausgesucht. Das war bevor 67% der Bevölkerung am Bauch in die EU gerobbt sind.
Dann kamen die EU-Leitlinien ...
Stimmt.
Ich habe das in meiner damaligen Fahrschullehrerausbildung auch noch so gelernt (so lang ist das schon her ....)
Neu nach BGBl.Nr. 848/1995 ST0283 ist:
Leitlinien
§ 5. (1) Leitlinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in weißer
Farbe. Auf Autobahnen und Autostraßen hat die Breite der Leitlinien
mindestens 15 cm, die Länge des Striches 6 m sowie die Länge der
Unterbrechung 12 m zu betragen. Auf Autostraßen ohne baulich
getrennte Richtungsfahrbahnen kann die Breite von Leitlinien auch bis
auf 10 cm herabgesetzt werden, wenn die Verkehrssicherheit dadurch
nicht beeinträchtigt wird; die Länge der Unterbrechung einer
Leitlinie kann in diesem Fall 9 m betragen. Auf allen übrigen
Freilandstraßen hat die Breite der Leitlinie mindestens 10 cm, die
Länge des Striches 6 m sowie die Länge der Unterbrechung 9 m zu
betragen. In Ortsgebieten und vor Kreuzungen hat die Länge des
Striches sowie der Unterbrechung einer Leitlinie je 3 m zu betragen.
(2) Eine Warnlinie ist eine Leitlinie, die anzubringen ist, wenn
die Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen werden sollen, daß auf
Grund bestimmter Umstände erhöhte Vorsicht geboten ist. Die Länge des
Striches einer Warnlinie hat 6 m und die Länge der Unterbrechung
1,5 m zu betragen. In Ortsgebieten, und wenn es die örtlichen
Gegebenheiten erfordern, auch außerhalb von Ortsgebieten, kann die
Länge des Striches sowie die Länge der Unterbrechung einer Warnlinie
auch je 1,5 m betragen.
§6 betrifft nun die Sperrlinien.
Beiträge: 2.964
Themen: 126
Registriert seit: Oct 2007
Bewertung:
1
Beiträge: 9.448
Themen: 473
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 2.964
Themen: 126
Registriert seit: Oct 2007
Bewertung:
1
Beiträge: 9.448
Themen: 473
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 3.884
Themen: 127
Registriert seit: Sep 2007
Bewertung:
21
frigschneck schrieb:@termite: ok, ich denk das ist wasserdicht. willst neue Leitlinien verfassen?
Genau! Am besten er startet die Umfrage selber mit dem Titel: "Soll Termite2712 neue Leitlinien verfassen?"
Das wäre was was Neues, das gab's noch nie.
Termite2712 schrieb:wer hat hier Vorrang?
Natürlich der Leitbulle!
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
Beiträge: 2.964
Themen: 126
Registriert seit: Oct 2007
Bewertung:
1
@termite
AAAAhhhh ich bin erleichtert, Du hast es Gott sei Dank NICHT als Leitlinien gemäße Beleidigung aufgefasst.
|