Du bist nicht angemeldet bzw. registriert. Wenn du dich anmeldest oder registrierst kannst du alle Funktionalitäten des Forenboardes nutzen ...
Hallo, Gast! Registrieren

Umfrage: Zitier Erlaubnis
Du hast keine Berechtigung bei dieser Umfrage abzustimmen.
für alles
21.74%
5 21.74%
nie, 'ich gebe niemals auf'
0%
0 0%
bitte nachfragen
13.04%
3 13.04%
schriftlich anfordern
0%
0 0%
OJ fragen
21.74%
5 21.74%
für alles, soweit nichts hinzugefügt oder weggelassen wird
43.48%
10 43.48%
Gesamt 23 Stimme(n) 100%
∗ Du hast diese Antwort gewählt. [Zeige Ergebnisse]

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zitier Erlaubnis
#21
earlgrey schrieb:und lesen sollen wir den Fred ja auch nimmer :exclamation: Sad

Liest Du ihn etwa noch? Spalter! Wink


So long

Georg
Zitieren
#22
earlgrey schrieb:Bleibt ja eh alles unverändert :exclamation: und lesen sollen wir den Fred ja auch nimmer :exclamation: Sad
Das ist ja die Frage, ob ich die Nichtabstimmer nach dem Ablaufdatum hier wiedersehe? Darum möchte ich mein voreiliges JA auf der Stelle wieder zurück haben, ich will mit den Nichtabstimmern gemeinsam sterben. Wink
Zitieren
#23
frigschneck schrieb:@termite: ok, ich denk das ist wasserdicht. willst neue Leitlinien verfassen? Wink
Nein danke - ich habe beruflich genug mit Verträgen und deren "Dichtheit" zu tun.
a) weiß ich, daß ich das noch lange nicht wasserdicht gemacht habe und b) möchte ich das auch nicht tun, da ich weiß, daß ich es hier mit erwachsenen KollegInnen zu tun habe, denen ich auch so vertrauen kann.
Wie gesagt: bei mir gilt hier die Handschlagqualität Wink
Zitieren
#24
Geo-Johnny schrieb:....ich will mit den Nichtabstimmern gemeinsam sterben. Wink

Des geht ned !

Weil ich hab hier gestimmt: "OJ fragen" und wenn der nimma da ist wem sollen die Leute dann fragen ob sie mich zitieren dürfen, oder geht nur der GJ und der OJ bleibt da....gibt es Bielefeld wirklich.....fragen über fragen...
Wenn du den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen kannst, so fälle die Bäume und du wirst feststellen dass da gar kein Wald ist.
Zitieren
#25
frigschneck schrieb:@termite: ok, ich denk das ist wasserdicht. willst neue Leitlinien verfassen? Wink

Das war aufgelegt Wink
Ich glaub kaum, daß Termite das darf Wink

§ 6 . L e i t l i n i e n .
(1) Leitlinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in gelber Farbe. Sie müssen eine Breite
von 10 bis 12 cm haben. Auf Freilandstraßen mit einer Fahrbahnbreite von 6 m und darüber hat die
Länge des Striches 6 m, die Länge der Unterbrechung 9 m zu betragen. Ist die Fahrbahn schmäler
als 6 m, so hat die Länge des Striches und die Länge der Unterbrechung je 6 m zu betragen.
Autobahnen und Autostraßen hat die Breite der Leitlinie 15 cm, die Länge des Striches und die
Länge der Unterbrechung je 9 m zu betragen. Werden Leitlinien durch Straßennägel dargestellt
(§ 4), so sind diese durchlaufend im Abstand von 3 m anzubringen.
(2) In Ortsgebieten und vor Kreuzungen, vor denen Bodenmarkierungen angebracht sind, hat
die Länge des Striches und die Länge der Unterbrechung je 3 m zu betragen. In besonderen Fällen,
wie in Stauräumen vor Kreuzungen und auf Strecken, die der Einordnung der Fahrzeuge dienen,
kann die Länge des Striches und die Länge der Unterbrechung auf je 1,5 m herabgesetzt werden.

Wirklich sorry, CNR Wink

P.S.: Ja, OJ. Das habe ich mir via Google rausgesucht. Wink


So long

Georg
Zitieren
#26
schurli schrieb:... Leitlinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in gelber Farbe.
P.S.: Ja, OJ. Das habe ich mir via Google rausgesucht. Wink
Das war bevor 67% der Bevölkerung am Bauch in die EU gerobbt sind. Wink
Dann kamen die EU-Leitlinien ... WinkBig GrinCool
Zitieren
#27
Termite2712 schrieb:ich weiß, daß ich es hier mit erwachsenen KollegInnen zu tun habe, denen ich auch so vertrauen kann.

Richtig! Und damit es auch so bleibt arbeiten wir Mods unseren - manchmal etwas undankbaren - Job im Hintergrund, und belästigen euch so selten es geht mit Dingen wie Leitlinien. Versprochen! Smile
Gloria Gaynor, October 1978!
Zitieren
#28
frigschneck schrieb:... arbeiten wir ....im Hintergrund, .......

Freimaurer, Illuminaten oder gar skulls&bones ??

Schurli HIIIIILFEEEE.....
Wenn du den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen kannst, so fälle die Bäume und du wirst feststellen dass da gar kein Wald ist.
Zitieren
#29
@Defenseless: siehst, jetzt weisst warum ich in der Abstimmung hier für den letzten Punkt gestimmt habe! Erteil dir aber nachträglich eine Sondererlaubnis Smile
Gloria Gaynor, October 1978!
Zitieren
#30
pfau! das ist reziproke zensur! *maunz*
[Bild: sigzee.php?munzeer=Mausbiber&lang=de]
Zitieren
#31
mausbiber schrieb:pfau! das ist reziproke zensur! *maunz*

Seit wann maunzen Biber oder Mäuse? Das widerspricht sicher irgendwas! Aber danke fürs Fremdwort! Jetzt ist OJ auch wieder beschäftigt. Wink


So long

Georg
Zitieren
#32
ICH darf das! Tongue
[Bild: sigzee.php?munzeer=Mausbiber&lang=de]
Zitieren
#33
Geo-Johnny schrieb:
schurli schrieb:... Leitlinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in gelber Farbe.
P.S.: Ja, OJ. Das habe ich mir via Google rausgesucht. Wink
Das war bevor 67% der Bevölkerung am Bauch in die EU gerobbt sind. Wink
Dann kamen die EU-Leitlinien ... WinkBig GrinCool

Stimmt.
Ich habe das in meiner damaligen Fahrschullehrerausbildung auch noch so gelernt (so lang ist das schon her ....)

Neu nach BGBl.Nr. 848/1995 ST0283 ist:

Leitlinien

§ 5. (1) Leitlinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in weißer
Farbe. Auf Autobahnen und Autostraßen hat die Breite der Leitlinien
mindestens 15 cm, die Länge des Striches 6 m sowie die Länge der
Unterbrechung 12 m zu betragen. Auf Autostraßen ohne baulich
getrennte Richtungsfahrbahnen kann die Breite von Leitlinien auch bis
auf 10 cm herabgesetzt werden, wenn die Verkehrssicherheit dadurch
nicht beeinträchtigt wird; die Länge der Unterbrechung einer
Leitlinie kann in diesem Fall 9 m betragen. Auf allen übrigen
Freilandstraßen hat die Breite der Leitlinie mindestens 10 cm, die
Länge des Striches 6 m sowie die Länge der Unterbrechung 9 m zu
betragen. In Ortsgebieten und vor Kreuzungen hat die Länge des
Striches sowie der Unterbrechung einer Leitlinie je 3 m zu betragen.

(2) Eine Warnlinie ist eine Leitlinie, die anzubringen ist, wenn
die Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen werden sollen, daß auf
Grund bestimmter Umstände erhöhte Vorsicht geboten ist. Die Länge des
Striches einer Warnlinie hat 6 m und die Länge der Unterbrechung
1,5 m zu betragen. In Ortsgebieten, und wenn es die örtlichen
Gegebenheiten erfordern, auch außerhalb von Ortsgebieten, kann die
Länge des Striches sowie die Länge der Unterbrechung einer Warnlinie
auch je 1,5 m betragen.


§6 betrifft nun die Sperrlinien.
Zitieren
#34
Termite2712 schrieb:
Geo-Johnny schrieb:
schurli schrieb:... Leitlinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in gelber Farbe.
P.S.: Ja, OJ. Das habe ich mir via Google rausgesucht. Wink
Das war bevor 67% der Bevölkerung am Bauch in die EU gerobbt sind. Wink
Dann kamen die EU-Leitlinien ... WinkBig GrinCool

Stimmt.
Ich habe das in meiner damaligen Fahrschullehrerausbildung auch noch so gelernt (so lang ist das schon her ....)

Neu nach BGBl.Nr. 848/1995 ST0283 ist:

Leitlinien ..................
Brav gegoogled ! Tongue
Zitieren
#35
Geo-Johnny schrieb:
Termite2712 schrieb:
Geo-Johnny schrieb:
schurli schrieb:... Leitlinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in gelber Farbe.
P.S.: Ja, OJ. Das habe ich mir via Google rausgesucht. Wink
Das war bevor 67% der Bevölkerung am Bauch in die EU gerobbt sind. Wink
Dann kamen die EU-Leitlinien ... WinkBig GrinCool

Stimmt.
Ich habe das in meiner damaligen Fahrschullehrerausbildung auch noch so gelernt (so lang ist das schon her ....)

Neu nach BGBl.Nr. 848/1995 ST0283 ist:

[color=#800080]Leitlinien ..................
Brav gegoogled ! Tongue
Yep - habe ich googeln müssen, da die StVO und das KFG, die ich in gebundener Ausgabe bei mir herumstehen habe, leider schon veraltet sind. Da ich den Fahrschullehrerjob schon seit langem nicht mehr ausübe, habe ich auch keine Notwendigkeit gesehen, mich mit aktueller Fachliteratur einzudecken.
Zitieren
#36
Termite2712 schrieb:Yep - habe ich googeln müssen, da die StVO und das KFG, die ich in gebundener Ausgabe bei mir herumstehen habe, leider schon veraltet sind. Da ich den Fahrschullehrerjob schon seit langem nicht mehr ausübe, habe ich auch keine Notwendigkeit gesehen, mich mit aktueller Fachliteratur einzudecken.
Als Du den Fahrschullehrerjob gemacht hast sinds ja noch mit Pferdefuhrwerke gefahren, gabs da auch schon Leitlinien? WinkBig GrinTongue
Zitieren
#37
Geo-Johnny schrieb:Als Du den Fahrschullehrerjob gemacht hast sinds ja noch mit Pferdefuhrwerke gefahren, gabs da auch schon Leitlinien? WinkBig GrinTongue
Natürlich nicht - da gab's ja auch noch keine richtigen Straßen. Wo hätten sie die Linien denn hinpinseln sollen?
Hier siehst du übrigens ein kleines Prüfungsbild von damals - wer hat hier Vorrang?
[Bild: marktplatz1859.jpg]
Zitieren
#38
frigschneck schrieb:@termite: ok, ich denk das ist wasserdicht. willst neue Leitlinien verfassen? Wink

Genau! Am besten er startet die Umfrage selber mit dem Titel: "Soll Termite2712 neue Leitlinien verfassen?"
Das wäre was was Neues, das gab's noch nie.

Termite2712 schrieb:wer hat hier Vorrang?

Natürlich der Leitbulle! Big Grin
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
Zitieren
#39
@termite
AAAAhhhh ich bin erleichtert, Du hast es Gott sei Dank NICHT als Leitlinien gemäße Beleidigung aufgefasst. Wink
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste


Kontakt | Österr. Geocaching Forum | Nach oben | | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation | Impressum
Erdstrahlen Freie Webseite!

Internationales Geocaching Portal

Webspace und Traffic kosten Geld. Da dieses Forum von privater Seite finanziert wird, und die Kosten aufgrund des Wachstums auch steigen, hast du hier die Möglichkeit deiner Zufriedenheit mit dem Forenboard und dessen Services Ausdruck zu verleihen. Jeder noch so kleine Beitrag sichert den Fortbestand dieses Forenboards. Vorab sei allen gedankt die dieses Forum, sei es finanziell oder auch durch geopferte Zeit, unterstützen: